Die Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung und ist abhängig vom Baufortschritt wie folgt gestaffelt:
25 % bei Beginn der Erdarbeiten
28 % nach Fertigstellung des Rohbaus inklusive Zimmererarbeiten
11,9 % nach Abschluss der Dacharbeiten und Installation der Rohbauanlagen für Heizung, Sanitär und Elektro
7 % nach Einbau der Fenster einschließlich Verglasung
6,3 % nach Fertigstellung des Innenputzes (ausgenommen Beiputzarbeiten) und des Estrichs
13,3 % nach Abschluss der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich, bei Bezugsfertigkeit sowie Zug um Zug gegen Besitzübergabe und Fassadenarbeiten
8,5 % nach vollständiger Fertigstellung des Bauvorhabens